Man muss nicht Snowden oder Manning heissen: Whistleblower, das kann jeder sein. Die von der EU Kommission vorgeschlagenen Gesetze würden nicht nur in Großfirmen, sondern auch schon in Unternehmen mittlerer Größenordnung, Veränderungen bewirken.
Mitarbeiter sollen bald gesetzeswidriges Verhalten melden können, ohne dafür Kopf und Kragen zu riskieren.
Für staatliche Einrichtungen bis in die Gemeindeebene (bei mehr als 10.000 Einwohnern) gilt dies in jedem Fall. Aber auch für Firmen mit mehr als 50 Angestellten würde gelten, dass Mitarbeiter, die mögliche Verbrechen ans Tageslicht bringen, nicht vom Betrieb dafür abgestraft oder gekündigt werden können.
Der Arbeitgeber müsste in so einem Fall nachweisen, dass beispielsweise eine Kündigung nicht aus einem Rachemotiv getätigt wurde. Normalerweise ist die Beweislast genau umgekehrt. Der Mitarbeiter muss nachweisen, dass die gegen ihn vollzogene Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.
Auch müssten alle von den neuen Gesetzen betroffenen Institutionen eigene Strukturen bzw. Kanäle schaffen, damit mögliche Verbrechen gemeldet werden können.
Unternehmen müssen dann innerhalb kurzer Zeit auf Hinweise auch reagieren: „Abwarten und schauen“ gilt dann nicht mehr. Österreich hinkt im Vergleich mit anderen Staaten, was das Anerkennen und Schützen von Whistleblowern angeht, nach.
Die EU-Kommission will nach dem „Cambridge Analytica“-Skandal und der Verstärkung des Datenschutzes mit diesen geplanten Gesetzen sicher gehen, dass jene, die Alarm schlagen, nicht dafür büβen müssen – und alle, die sich noch nicht trauen, zu zum Handeln ermutigen.
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