Am 5. Juni beschloss der Europäische Gerichtshof ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für homosexuelle Partner innerhalb der EU. Anstoß dazu gaben der Amerikaner Clabourn „Clay“ Hamilton und sein rumänischer Ehegatte Adrian Coman. Nachdem sie vier Jahre in den USA gelebt und in Brüssel geheiratet hatten, wollte das Paar Ende 2012 in Adrians Heimatland Rumänien übersiedeln. Die rumänischen Behörden wollten jedoch keine Aufenthaltsbewilligung für Clay ausstellen – mit der Begründung ihre Ehe sei in Rumänien nicht anerkannt, und Clay gelte somit nicht als Familienmitglied. Das Paar sah sich dadurch diskriminiert und wandte sich an den rumänischen Verfassungsgerichtshof.
Der Gerichtshof der europäischen Union stellte im Anschluss fest, dass der Begriff „Ehegatte“ geschlechtsneutral ist und somit auch den gleichgeschlechtlichen Partner eines EU-Bürgers miteinbezieht. Folglich steht auch Nicht-EU-Bürgern eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung zu.
Die Richter betonen hierbei, dass Mitgliedstaaten weiterhin selbst darüber entschieden, ob sie die Ehe für homosexuelle Paare legalisieren. Sie sind aber dazu verpflichtet rechtmäßig beschlossene Ehen von EU-Bürgern zu akzeptieren.
„Ich bin schwul und heirate einen Freund aus Syrien“ – unzensuriert.at
Auch die kontroverse Seite „unzensuriert.at“ greift das Thema in einem Beitrag Anfang Juni auf. In dem kurzen Bericht warnt der Autor vor einer „möglichen Auslegung“ des neuen Gesetzes, und betitelt das Ganze mit „EuGH schafft neue Idee für Migranten“.
An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, wie unkompliziert eine Scheinehe tatsächlich ist. Sobald nämlich der Verdacht besteht, dass ein Paar nicht aus Liebe heiratet, wird die Eheschließung von der Fremdenpolizei geprüft. Dabei werden Nachbarn und Arbeitskollegen befragt und die Wohnung des Paares auf gemeinsame Erinnerungen wie Fotos untersucht. Außerdem müssen sich die Verdächtigen einer intimen Befragung unterstellen. Gefragt wird zum Beispiel: „Welche Farbe hat die Unterhose ihres Partners heute?“ oder: „Wo steht das Futter für das gemeinsame Haustier?“
Eine Scheinehe ist folglich mit einer Menge Aufwand verbunden. Außerdem bleibt fraglich, ob ein Migrant seinen Aufenthaltsstatus gefährden möchte. Zudem riskiert er eine Geldstrafe oder sogar ein Einreiseverbot ins betreffende Land und eine einjährige Haftstrafe.
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