Kommen nun Kleidervorschriften für Kinder?

Die Regierung bereitet noch diese Woche ein Gesetz vor, das ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Volksschulen vorschreiben soll. Das Gesetz wird sich nur auf Kindergärten und Volksschulen beziehen, auch wenn sich Vizekanzler Strache eine Ausweitung bis an die Universitäten wünscht. Dass das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen nur ein erster Schritt ist, lässt er immer wieder anklingen.

Vom Kopftuchverbot zum Kippa-Verbot

Das Kopftuchverbot ist für die Bundesregierung „eine gesellschaftspolitische und integrationspolitische Maßnahme“. Mit diesem Gesetz soll „die Diskriminierung junger Mädchen bereits im Kindesalter beseitigt“ werden, begründet Regierungssprecher Launsky-Tiefenthal die neue Kleidungsvorschrift. Ein Verbot der Kippa, der jüdischen Kopfbedeckung, ist nicht geplant.

Ist das Verbot vereinbar mit der Verfassung?

Es soll sich also tatsächlich nur um das Kopftuch junger Mädchen handeln. Genau hier wird die Situation aber problematisch: Nach erster Einschätzung des Verfassungsdienstes ist ein „Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volkschulen, das unabhängig von der religiösen Überzeugung gilt, dem Grunde nach zulässig.“ Aber eben nur, wenn damit gleichzeitig ALLE religiösen Kopfbedeckungen verboten werden. Es muss sich also um eine Vorschrift handeln, die sowohl für Kopftücher, als auch für Kippas gilt.

„Populistische Politik auf den Köpfen der Kinder“

Carla Amina Baghajati, Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), warnt davor, „auf den Köpfen von Kindern populistische Politik zu betreiben“. Laut ihr wird in dieser Debatte doch nur ein Thema zum Skandal gemacht, bei dem es sich eigentlich um eine Randerscheinung handelt. Denn „im Kindergartenalter ist das Kopftuchtragen doch fast unbekannt“.

„Wir setzen auf den Weg des Dialogs. Wir erwarten uns eine Einbindung seitens der Politik, bei solchen Fragen, die Muslime und Musliminnen direkt betreffen.“ so Baghajati

Im Sinne der Kinder und der Liberalität

Dem Kopftuchverbot positiv gegenüber steht Paul Kimberger, Vorsitzender der Pflichtschullehrergewerkschaft. Kimberger kann, wie er betont, „gern auf das Kopftuch verzichten“. Das wäre nur „im Sinne der Kinder und der Liberalität.“

Kopftuchregelungen in Europa

In ganz Europa wird heiß über das Thema „Kopftuch“ diskutiert. Manche Länder stehen dem Thema äußerst liberal gegenüber, andere haben eine konservative Haltung. Ein paar Beispiele:

Frankreich

In Frankreich wird Staat und Religion stark voneinander getrennt. Hier gibt es im öffentlichen Dienst ein generelles Kopftuch- und Verschleierungsverbot. Religiöse Symbole in Behörden und Krankenhäuser sind außerdem tabu. In Schulen dürfen im Klassenzimmer keine religiösen Kopfbedeckungen getragen werden, weder Kopftuch, noch Kippa oder Turban.

Deutschland

In Deutschland regelt jedes Bundesland die Vorschriften zu religiösen Kopfbedeckungen selbst. Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst gibt es in einigen Bundeländern, in manchen strenger, in anderen steht man der Sache mit einer liberalen Haltung entgegen.

Italien

Italien hat eine eigene Kleiderordnung für italienische Staatsbedienstete. Ein generelles Verbot religiöser Kleidung oder Symbole gibt es aber nicht. In den öffentlichen Schulen wird über Kleidungsvorschriften selbstständig entschieden.

Dänemark

Auch Dänemark hat kein Gesetz, das ein Kopftuchverbot vorschreiben würden. Hier dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch das Tragen von Kopftüchern verbieten. 2005 hat in Dänemark ein spezieller Fall besonders viel Aufmerksamkeit erregt: Der Oberste Gerichtshof stimmte einem Supermarkt zu, seiner beschäftigten Muslima das Tragen ihres Kopftuches während der Arbeitszeit zu verbieten.

So unterschiedlich die Regelungen in den verschiedenen Ländern sein mögen, eines haben sie alle gemeinsam – die Diskussion um religiöse Kleidungsstücke und Symbole wird stetig weitergeführt und hat noch lange kein Ende gefunden.

 

(Bildnachweis: cuncon/Capri23auto, CCO 1.0)