Corona-Krise: Kündigung oder Kurzarbeit?

AMS und Bundesregierung stellen ein großes Kurzarbeitsprogramm vor. Vor allem die Arbeitnehmer sollen profitieren. Trotzdem kommt es zu einer Kündigungswelle.

Eine Milliarde für Kurzarbeit

Bis vor wenigen Tagen hat die 21-jährige Petra* an der Hotel-Rezeption gearbeitet. Aber während viele in Zeiten der Corona-Krise ins Homeoffice wechseln, wurde sie gekündigt. Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer warnen davor, jetzt einvernehmliche Kündigungen zu unterschreiben, auch wenn der Arbeitgeber mit einer Wiedereinstellung lockt. Stattdessen soll man Kurzarbeit beantragen. Die Bundesregierung stellt dem AMS für die Corona-Kurzarbeit inzwischen sogar eine Milliarde Euro bereit. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian preist die neue Kurzarbeit an: „Aus meiner Sicht gibt es jetzt gar keinen Grund mehr, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kündigen.“

Druck bei der Kündigung

Petra und 138.000 andere sind nach der ersten Maßnahmen-Woche arbeitslos. Bei der Kündigung wurde die Rezeptionistin unter Druck gesetzt. Die Vorgesetzte hat sie vor vollendete Tatsachen gestellt. Ein Interesse an Kurzarbeit hat der Arbeitgeber nicht. Die Rezeptionistin zweifelt jetzt daran, wieder im Betrieb eingestellt zu werden: „Der Hotelbranche geht es gerade sehr schlecht. Wer weiß, ob es meine Arbeitsstelle nach der Corona-Krise noch gibt? Als Angestellte ist man leider auch sehr leicht austauschbar“. Petra ist sich trotzdem sicher, nach der Pandemie wieder einen Job zu finden. Für ältere Menschen sieht es am Arbeitsmarkt generell schlecht aus. Petra rechnet sich als junge Arbeitnehmerin bessere Chancen ein.

Kündigungswelle in Gastronomie und Beherbergung

Zu besonders vielen Kündigungen kommt es laut AMS in der Gastronomie und in Hotels. Betroffen ist auch die Studentin Isabella*. Sie hat neben dem Studium geringfügig als Kellnerin gearbeitet und kann ihre Kündigung nachvollziehen. „Mein Chef muss ja weiter Rechnungen bezahlen, obwohl das Restaurant nicht offen hat.“ Finanziell fühlt sie sich erst einmal abgesichert. „Nach der Corona-Krise stellt mich mein Chef alle meine Kollegen und mich wieder ein, er braucht uns ja!“, ist sich die 23-Jährige sicher.

Kurzarbeit oder Kündigung?

Von einvernehmlichen Kündigungen profitiert derzeit vor allem der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bekommt für die übrigen Urlaubstage weniger ausgezahlt und das Arbeitslosengeld ist meist niedriger als der Kurzarbeitslohn. Bei der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit heruntergeschraubt. Bezahlt wird je nach Einkommen 80 bis 90 Prozent des bisherigen Netto-Gehalts. Die tatsächlichen Arbeitsstunden zahlt die Firma, den Rest übernimmt das AMS. Eine spezielle Lösung gibt es für Lokale, Geschäfte und Friseure, die in den letzten Tagen behördlich zusperren mussten. Sie müssen ihre Mitarbeiter nach wie vor bezahlen. Die bauen dafür ihren Urlaub ab.

*Namen von der Redaktion geändert

Weitere Informationen von AK und ÖGB gibt es unter www.jobundcorona.at