Tag der offenen Moscheen mal anders!

Die Maßnahme der Bundesregierung sieben Moscheen in Österreich zu schließen, verlief nicht ganz wie geplant. Die Idee der Schließung sei auf die Grundlage des Islamgesetzes von 2015 zurückzuführen. Als einer der Gründe wurde die Nähe zu salafistischen und türkisch-rechtsextremen Vereinen genannt. Sechs Moscheen gehören der Arabischen Kultusgemeinde an, eine wird vom Verein „Nizam-i Alem“ geführt. Den betroffenen Moscheen wurden islamistische Aktivitäten und ein Verstoß gegen das Islamgesetz vorgeworfen. Deshalb sollten zusätzlich bis zu 40 Imame ausgewiesen werden.

Eine verwirrende Maßnahme

Da es sich bei den Schließungen der Moscheen um ein Verwaltungsverfahren handelte, bestand die Möglichkeit einen sogenannten Bescheid zu beeinspruchen. Wird aber der Bescheid übernommen, so muss der Betrieb sofort eingestellt werden. Die Beschließung war mit sofortiger Wirkung gedacht. Somit wurde den Kultusgemeinden kein Einspruch gewährt. Die Arabische Kultusgemeinde legte jedoch Berufung gegen ihre Auflösung ein. Nun hat das Verwaltungsgericht den Bescheid des Kultusamtes doch aufgeschoben. Somit kann die Kultusgemeinde ihre Moscheen vorerst offen lassen.

Weitere Prüfungen

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal erklärte jedoch, dass die Gebetshäuser weiterhin überprüft werden. Es wurde nur die unmittelbare Wirksamkeit aufgehoben. Der Bescheid für die Schließung der Moscheen ist aber weiterhin aufrecht.

Bildnachweis: Mir-e Arab Mosque, Bukhara, Uzbekistan by Robert Wilson, CC BY-ND 2.0