Österreich erlaubt drittes Geschlecht

Menschen, welche sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich identifizieren (wollen), haben in Zukunft das Recht dies in diversen Urkunden und im Personenstandsregister (ZRP) dementsprechend anzugeben. Das gab der VfGH heute bekannt. Es mussten hierfür keine Paragrafen aufgehoben werden, jedoch müssen die bisherigen amtlichen Regeln verfassungskonform interpretiert werden.

Artikel 8

Diese Entscheidung wird mit der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet. Dieser besagt: „Art. 8 EMRK räumt daher Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht ein, dass auf das Geschlecht abstellende Regelungen ihre Variante der Geschlechtsentwicklung als eigenständige geschlechtliche Identität anerkennen, und schützt insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung.“ Eva Matt, Juristin und Sprecherin der Plattform Intersex, freut sich über diese Entscheidung. 

„Endlich wird auch in Österreich die Existent von intergeschlechtlichen Menschen anerkannt“

Formulierung bleibt unklar

Das Personenstandsgesetz muss, wegen dem Entschluss des VfGH, nicht korrigiert werden. Es verpflichtet jedoch zur Eintragung des Geschlechts – egal ob männlich, weiblich oder divers – im ZRP und bei Urkunden. Weiterhin unklar ist aber die genaue Formulierung. Dem Gesetz lässt sich nicht entnehmen, ob es „die eine richtige“ Bezeichnung gibt. Begriffe wie schon vorhin erwähnt „divers“ oder aber auch „inter“ und „offen“, sind nur ein paar Möglichkeiten. Es könnte auch eine Formulierung seitens der Gesetzgeber folgen. Bei der Plattform Intersex zählen „inter“ oder „divers“ zu den zwei Favoriten. Das sei in der Community akzeptiert.

(Bildnachweis: Verfassungsgerichtshof by Achim Bieniek, CC BY-SA 3.0 AT)