Männlich, weiblich oder…?

Wen genau betrifft dieses Gesetz?

Generell ist dieses Gesetz wichtig für Babys, die intersexuell geboren werden. Intersexuell bedeutet, dass man beide Geschlechtsteile besitzt. Es kann also zum Beispiel sein, dass ein Baby mit äußerlichen männlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommt aber auch einen weiblichen Chromosomensatz besitzt. Intersexualität hat viele verschiedene Arten.

Diese Babys werden oft in eine Geschlechterrolle gezwängt. In sehr drastischen Fällen werden oftmals auch „geschlechterangleichende“ Operationen durchgeführt. Das kann starke psychische Probleme bei den Kindern verursachen, wenn sie sich später im Leben mit diesem erzwungenen Geschlecht nicht identifizieren können.

Was verändert es alles?

Wenn es ein drittes Geschlecht gibt, muss man auch weiter denken und alles durchziehen. Das betrifft auch Anreden, das Gendern, Bundesheer, Pensionsalter… wurde das alles bedacht?

Bis jetzt wurde jede Rede, jede E-Mail immer mit „Sehr geehrte Damen und Herren.“ begonnen. Mit einem dritten Geschlecht wirkt dies aber diskriminierend. Wie wird die neue Anrede wohl aussehen? Ein Vorschlag: „Sehr geehrte Damen, Herren und Inter.“ oder ganz simpel „Sehr geehrte Alle.“

Beim Gendern wird versucht, immer jedes Geschlecht zu berücksichtigen. Also wird aus den Busfahrern – BusfahrerInnen. Das Binnen-I kommt zum Einsatz womit klar wird, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint ist. Aber welche Endung bekommt das dritte Geschlecht?

In Österreich gilt die Wehrpflicht für jeden erwachsenen, männlichen, österreichischen Staatsbürger bis zu seinem 50. Lebensjahr. Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate, alternativ dazu gibt es den neunmonatigen Zivildienst. Frauen sind von dieser Pflicht ausgeschlossen. Wird das neue Geschlecht nun dazu verpflichtet, wie das männliche Geschlecht, oder ist es ausgenommen, wie das weibliche? Oder kommt vielleicht als nächstes die Abschaffung der Wehrpflicht?

Das unterschiedliche Pensionsalter ist der nächste Punkt. Männern dürfen ab 65 Jahren in Pension gehen, Frauen schon ab 60. Wo fällt das dritte Geschlecht hier rein? Jedoch ist das das kleinste „Problem“. Babys, die das neue Geschlecht ab sofort eingetragen bekommen können, werden wahrscheinlich keine unterschiedlichen Pensionsalter mehr haben. Denn beginnend mit 2024 wird das Pensionsalter der Frauen schrittweise dem der Männer angepasst. Bis diese Babys in Pension gehen können, ist das Alter sicher schon angeglichen.

Ist das wirklich nötig?

Es ist zwar gut, dass intersexuelle Menschen endlich eine Chance haben, sie selbst zu sein. Doch die Gesetze sind vielleicht noch nicht bereit für diese Änderung. Die Menschen, die das Gesetz betrifft, können sich nun mit sich selbst besser identifizieren. Ob aber die Durchsetzung der drei Geschlechter auch im Alltag möglich ist, wird erst die Zukunft zeigen. Und auch ob das neue Geschlecht unbedingt gebraucht wird, um sein Kind „gender-neutral“ – also keinem Geschlecht wirklich zugeordnet – zu erziehen, ist fraglich. Allerdings ist es wichtig, intersexuellen Babys die Entscheidung selbst zu überlassen, welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Natürlich erst wenn sie alt genug dafür sind.

Wenn ihr noch genauer wissen wollt, was dieses Gesetz konkret bedeutet, haben wir schon einen tollen Artikel darüber geschrieben. Hier gehts zum Artikel -> „Österreich erlaubt drittes Geschlecht“