Darf ich Dir beim Sterben helfen?

Tödliche Infusion

David Goodall war ein australischer Ökologe und Botaniker. Er starb am 10. Mai 2018 im Alter von 104 Jahren. Jedoch nicht eines natürlichen Todes. Er entschied sich dafür Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Da diese in seinem Heimatland, Australien, verboten ist, musste er nach Europa reisen. In der Schweiz erhielt er die tödliche Infusion.

Mit stolzen 104 Jahren zählte der gebürtige Brite zu den ältesten Menschen der Welt. Allerdings wollte er aufgrund von Altersgebrechen nicht mehr länger leben. „Mein Leben war nicht mehr genießbar“, erzählte Goodall einem Reporter in einem Interview am Schweizer Flughafen. Er habe weder ordentlich hören noch sehen können.

Fünf Jahre Gefängnis in Österreich

In den meisten europäischen Ländern ist die aktive Sterbehilfe, also die Tötung eines Menschen, verboten. Nach österreichischem Gesetz handelt es sich also um eine strafbare Handlung. Das Motiv des Täters spielt hierbei keine Rolle. Leisten von aktiver Sterbehilfe wird mir einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. In unserem Nachbarland Deutschland ist die Rechtslage ähnlich.

Ausnahmen bilden hier zum Beispiel Belgien und die Niederlande. Hier ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt.

Jedoch erlauben viele Länder die sogenannte „passive Sterbehilfe“. Das bedeutet, dass alle Geräte abgeschaltet und alle Medikamente abgesetzt werden, die eine Person noch am Leben erhalten würden. Dadurch soll diesem Mensch unzumutbares Leiden erspart werden.

Freie Entscheidung über den Tod?

Alex Goodall hat 104 Jahre lang sein Leben gelebt. Dass nach über 100 Jahren die Lebensqualität etwas gelitten hat, ist nachvollziehbar. Jedoch ist es in den meisten Fällen schwer zu beurteilen, ob der Tod eines Menschen durch aktive Sterbehilfe angebracht ist bzw. gerechtfertigt werden kann.

Sollte das Gesetz also so geändert werden, dass Menschen frei über ihren Tod entscheiden können?

Was sagen die Österreicher?

Karl L., 23 (Jusstudent): „Ja, naja, rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine Körperverletzung. Und widerspricht daher dem österreichischen Recht. Ich bin aber der Meinung, dass man die Gesetze diesbezüglich verändern könnte.“

Sabine B., 53 (Apothekerin): „Ja, in gewissen Fällen würde ich es gut finden. Aber es ist schwierig. Wo fängt es an, wo hört es auf? Wer darf letzten Endes die Entscheidung über den Tod eines Menschen treffen?“

Manuel G., 35 (Marketing Manager): „Ich finde es gehört erlaubt. Oder zumindest neu geregelt. Es ist einfach überfällig dieses heikle, sensible Thema neu zu diskutieren.“