Jugendschutzgesetz – eine Rauchwolke?
Hochprozentiger Alkohol soll jetzt überall erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, das Rauchen unter 18 soll verboten werden. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur noch bis 23 Uhr ausgehen. Diese Änderungen wurden von den Jugendreferenten der Bundesländer vorgeschlagen und sollen schon ab dem 1. Jänner 2019 gelten.
Rauchverbot und Alkoholverbot verschärft
Eigentlich einigte man sich auf das Rauchverbot für unter 18-Jährige schon im Vorjahr. Das Gesetz wurde aber nicht umgesetzt, was bis Mitte 2018 passieren hätte sollen.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland war bis jetzt gebrannter Alkohol schon ab 16 Jahren erlaubt. Nun soll das Gesetz in diesen Bundesländern verschärft werden und gebrannter Alkohol darf erst ab 18 Jahren gekauft werden. In Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark gilt dieses Gesetz schon.
Neue Ausgehzeiten für Jugendliche
Die neue Regelung, dass Jugendliche und 14 Jahren bis 23 Uhr ausgehen dürfen, betrifft die Bundesländer Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol. Bis jetzt mussten diese Jugendlichen um 22 Uhr zu Hause sein. Auch Salzburg wird teilweise betroffen sein. Dort müssen Jugendliche unter 14 bis jetzt auch um 22 Uhr zu Hause sein, am Wochenende dürfen sie bis 23 Uhr aus bleiben. Die Regelungen für 14- bis 16-Jährige bleiben unverändert und hängen von den Gesetzten des jeweiligen Bundeslandes ab.
Die Jugendreferenten sind optimistisch
Die Jugendreferenten der Bundesländer sind zuversichtlich, dass man sich bei diesen Regelungen einigen wird. Der einzige Streitpunkt betrifft die Ausgehzeiten, weil Änderungen in einigen Bundesländern eine Lockerung der bisherigen Regelungen bedeuten. Auch der oberösterreichische Landesrat für Jugendschutz, Elmar Podgorschek, sieht das kritisch: „Ich glaube, dass eine Liberalisierung das falsche Signal wäre.“