Abgelehnt! So lautete kürzlich der Asylbescheid für einen homosexuellen Flüchtling in Österreich. Ihm droht bei einer Abschiebung in sein Heimatland die Todesstrafe wegen seine sexuellen Neigung. Nicht glaubwürdig war seine Darstellung vor der Behörde. Die Begründung dafür wird Großteils als lächerlich angesehen: Der Asylsuchende kannte die Bedeutung der einzelnen acht Farben der Regenbogen Fahne nicht. Was wie ein Aprilscherz klingt, hat dramatische Folgen. Der in einer festen Beziehung in Österreich lebende Mann, integriert und mit guten Deutschkenntnissen, wird abgeschoben. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist das sein Todesurteil. Nicht gefällt in Afghanistan, sondern in Österreich. In achten UN-Mitgliedsstaaten gilt noch die Todesstrafe für Schwule und Lesben.
Wie beweist man seine Homosexualität? Dass es nicht die Kenntnis der Bedeutung der Farben der Regenbogenfahne sein kann, liegt auf der Hand: Rot (Leben), Orange (Heilung), Gelb (Sonnenlicht), Grün (Natur), Blau (Harmonie), Violett (Geist). Denn dann wären jetzt alle meine LeserInnen homosexuell.
Muss das Outing vor den beamteten AsylentscheiderInnen in Zukunft mittels beigelegtem Selfie- Porno erfolgen? Natürlich nicht, auch wenn viele bereits aus Verzweiflung diesen Weg einschlagen! Folgt man der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, dann sind Pornos, Psychotests und bohrende Fragen aus Sicht der Menschenwürde unzulässig. Fingerspitzengefühl und der Grundsatz im „Zweifel für die AntragstellerIn“ wären eine menschenwürdige Entscheidungsgrundlage für einen Menschenrechtsstaat wie Österreich.
(Fotocredit: https://pxhere.com/de/photo/553458)
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