Rauchverbot: Wien klagt vor dem VfGH

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Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker von der SPÖ gaben am Montag in einer Pressekonferenz bekannt, gegen das gekippte Rauchverbot in der Gastronomie durch einen Gang zum Verfassungsgerichthof (VfGH) vorgehen zu wollen.

Ungleichbehandlung der Gastronomie Mitarbeiter 

Vor einem Monat hätte das Rauchverbot in Kraft treten sollen. Doch ÖVP und FPÖ entschieden sich dafür, das Gesetz rückgängig zu machen und sorgten damit für großes Aufsehen in der Bevölkerung. Die Stadt Wien will nun mit einer Verfassungsklage dagegen ankämpfen und plant die Klage nächste Woche einzubringen.

„Ich komme mir langsam lächerlich vor, noch mit Zahlen und Fakten argumentieren zu müssen, dass rauchen gesundheitsschädlich ist“, so Peter Hacker. Besonders für Gastronomiemitarbeiter sei die Raucherlaubnis belastend, da sie sie keine Wahl hätten und ihren gesamten Arbeitstag in  Raucherbereichen verbingen müssen. An allen andere Arbeitsstätten werden Arbeitnehmer mittlerweile vor Passivrauch geschützt.

Regelungen sind unangemessen

Wer in Anwesenheit von Kindern im Auto raucht, macht sich strafbar. In Lokalen dürfen sich Kinder aber immer noch im Raucherbereich aufhalten. Auch Kontrollen zeigen, dass die jetztige Regelung zur Raucherlaubnis erhebliche Fehler aufweist und von vielen Lokalen verletzt wird. In zwei Dritteln aller Lokale wurden Verstöße festgestellt und Messungen ergaben, dass auch Zwischentüren zum Raucherbereich nicht vor dem schädlichen Rauch schützen.

Kritik an dem Vorhaben der Stadt gibt es von Seiten der Wiener Gastronomievertretung. Diese will keine neue Kertwende bei der Raucherregelung und argumentiert damit, dass Gäste selbst entscheiden können, ob sie in ein Raucherlokal gehen oder nicht.