Während in den vergangenen 30 Jahren alle europäischen Länder bezüglich der Informationsfreiheit reformiert wurden, hat in Österreich eine solche Reform nie stattgefunden. Damit verweigert Österreich den Bürgern weiterhin Zugang zu staatlichen Informationen. „In einer modernen Demokratie muss es den Bürgern möglich sein, grundsätzlich Zugang zu Informationen, Daten und Dokumenten zu bekommen, die bei Behörden vorhanden sind“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.
Das Amtsgeheimnis ist eine Geheimhaltungspflicht, die vor allem Beamte betrifft. In Österreich ist das Amtsgeheimnis seit 1925 Teil der Verfassung. Obwohl es sehr wohl ein sogenanntes Auskunftspflichtgesetz gibt, räumt das den Bürgern aber nicht automatisch das Recht ein, Informationen zu bekommen. Dieses Recht schreibt lediglich den Behörden vor, Auskunftsanfragen zu beantworten.
In Österreich ist das Missachten des Amtsgeheimnisses strafbar und bei einem Bruch kann man bis zu 3 Jahre ins Gefängnis kommen. Durch diese Gesetzeslage ist es nicht verwunderlich, dass Beamte oder Verwaltungsmitarbeiter oft keine Auskunft geben wollen, einfach um sich selber zu schützen. „Dies führt dazu, dass Bürger beispielsweise nicht wissen dürfen, was mit ihrem Steuergeld passiert“, sagt Mathias Huter. Dass Informationen zurückgehalten werden, kann aber auch andere Geheimhaltungsgründe haben, zum Beispiel wenn der Datenschutz oder die Privatsphäre betroffen sind. Dazu meint Huter wiederum: „Es gibt sehr viele Informationen, die nicht die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern betreffen.“
Beim Zugang zu Behördeninformationen ist Österreich auf einem weltweiten Ranking an letzter Stelle. Obwohl Informationsrechte Menschenrechte sind, scheint die österreichische Regierung am Amtsgeheimnis nichts ändern zu wollen. Trotz der immer wiederkehrenden Versprechungen das Amtsgeheimnis aus der Verfassung zu streichen, sind bis jetzt keine Taten gefolgt. Auch im aktuellen Regierungsprogramm finden sich keine Pläne zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. „Vor der Wahl haben ÖVP und FPÖ eine Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung versprochen. Im Regierungsprogramm steht dazu nichts mehr. Die Regierung hat bis jetzt keinerlei Schritte in Richtung mehr Transparenz gesetzt“, sagt Mathias Huter.
Grundsätzlich sollen Bürger ein Recht darauf haben, Informationen vom Staat zu erhalten. Werden Zugänge zu Informationen verweigert, können sich die Bürger kaum sinnvoll in den Staat einbringen oder mitbestimmen. „Als Mittel der demokratischen Kontrolle, wäre die Informationsfreiheit sehr wichtig“, betont Mathias Huter. Transparenz ist dafür unverzichtbar, außer durch die Veröffentlichung von Dokumenten entsteht ein Schaden. Nur damit kann sinnvolles Mitbestimmen der Bürger garantiert werden. „Unsere Idee ist ein transparenter Staat, der den Bürgern ermöglicht, nachzuvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden und was mit unserem Steuergeld passiert“, sagt Huter.
„Durch das Amtsgeheimnis und das mangelnde Recht, wissen zu dürfen, ist es nicht möglich, nachzuvollziehen, was mit unserem Steuergeld passiert und Auf welchen Grundlagen Politik und verwaltung Entscheidungen fällen.“
Österreich hat bei der Informationsfreiheit also noch einiges aufzuholen. „Wir alle haben das Recht, von jeder EU Stelle innerhalb von 15 Arbeitstagen interne Dokumente übermittelt zu bekommen. Das gleiche Prinzip auf die österreichische Verwaltung anzuwenden ist für die Regierung weiterhin leider ein Ding der Undenkbarkeit“, erklärt Mathias Huter. Ob und wann sich beim Amtsgeheimnis in Österreich etwas tut, bleibt abzuwarten.
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