Politik

Wenn die Kinder schwänzen, müssen die Eltern zahlen

Es ist nichts Neues, dass Personen, die nur die Pflichtschule abschließen, später schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Daraus folgt, dass diese Menschen häufiger von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Um diese Entwicklung zu stoppen werden im Bereich Ausbildungspflicht neue Regelungen erlassen. Schon im Juli 2017 wurde daher beschlossen, dass nach der Pflichtschule nicht einfach Schluss mit der Ausbildung ist. Erziehungsberechtigte müssen ihren Kindern in Zukunft eine Ausbildung bis 18 Jahre ermöglichen. Neu ab Juli 2018 ist, dass Eltern dafür sorgen müssen, dass ihre Kinder die Ausbildungspflicht auch erfüllen.

1.000 Euro fürs Schwänzen

Eine Ausbildung bis 18 ist für die Zukunft von Vorteil. Doch verschwenden viele Kinder und Jugendliche nur wenig Gedanken an das was später kommt. Daher ist Schwänzen nichts Neues. Mit dem im Juli in Kraft tretendem Gesetz soll dem „einfach-nicht-Hingehen“ entgegengewirkt werden. Dass die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich sind, ihre Kinder in die Schule zu schicken ist schon länger der Fall. Ab Juli 2018 sind jedoch Geldstrafen geplant, die bei Nichterfüllung der Ausbildungspflicht fällig werden können. Zukünftig können die Eltern eine Strafe zwischen 100 und 1.000 Euro erwarten.

Der Wille zählt

Allerdings muss nicht jeder sofort eine Strafe von 1.000 Euro fürchten, wenn das Kind einmal nicht dort ist, wo es sein sollte. Die Geldstrafe ist nur die allerletzte Möglichkeit. Doch wer muss sich nun vor einem Bußgeld fürchten? Entscheidend ist, wie sehr sich die Eltern bemühen der Ausbildungspflicht nachzukommen, selbst wenn der/die Jugendliche sich trotzdem weigert.

Das heißt: Wer sich bemüht die Ausbildungspflicht zu befolgen, hat nichts zu befürchten.
Außerdem ist bei dem ersten Verstoß nicht gleich mit der höchsten Geldstrafe zu rechnen. Bei einem einmaligen Vorfall sind höchstens 500 Euro zu erwarten. Nur im Wiederholungsfall können 600 bis 1.000 Euro gefordert werden.

Somit werden Geldstrafen für das Schwänzen wohl die Ausnahme bleiben und nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden.

Veronika Schlecht

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Veronika Schlecht

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