Fast jeder zweite negative Asylbescheid aufgehoben

Fast die Hälfte aller negativen Asylentscheide werden aufgehoben. Eine Anfrage an das Parlament durch Bundesrat David Stögmüller von den Grünen hat gezeigt, dass ein ablehnender Bescheid in erster Instanz in einem Asylverfahren noch nicht allzu viel bedeutet. Durch den Bundesverwaltungsgerichtshof wurden demnach rund 42 % aller negativen Entscheide im vergangenen Jahr aufgehoben, wie der „Kurier“ berichtete.

2017 wurde in insgesamt 11.550 Fällen über solche Anträge auf die Vergabe von Aufenthaltstiteln und internationalen Schutz, aber auch über Aufenthaltsbeendigungen entschieden. Dabei wurde in 4.900 Verfahren die Entscheidung des Bundesasylamtes aufgehoben oder geändert.

In 900 weiteren Fällen wurde der Entscheid abgeändert, wenn nicht sicher war, was die Zuständigkeit Österreichs bei sogenannten „Dublin-Fällen“ betrifft. Als „Dublin-Fälle“ werden Flüchtlinge bezeichnet, für deren Verfahren, zumindest am Papier, ein anderer europäischer Staat zuständig wäre.

Bei Asylbewerbern, welche von Schubhaft- und anderen Maßnahmenbeschwerdeverfahren betroffen sind, wurde in 200 von 600 Fällen die Entscheidung gekippt. Ein Drittel aller Entscheidungen wurde aufgehoben.

Woran das liegt, kann nicht festgestellt werden, da laut dem Justizministerium dazu keine Statistik geführt werde. Innenminister Herbert Kickl soll jetzt aber auf Antrag der Grünen im Bundesrat vorgeladen werden, um zu diesen Vorkommnissen in seiner Asyl-Behörde Stellung zu nehmen.

 

(Bildnachweis: Typischer Schengen-Grenzübergang zwischen Deutschland und Österreich bei Niederndorf (Tirol) by Aviad2001CC BY-SA 3.0)