Will Regierung Journalisten mundtot machen?

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz

Schon seit einiger Zeit verlangen die ÖVP und FPÖ Stiftungsräte strengere Richtlinien für die Social-Media-Nutzung der ORF-Mitarbeiter. Am Dienstag war es dann soweit. Generaldirektor Alexander Wrabetz schickt eine E-Mail mit Anweisungen an die Mitarbeiter.

Wrabetz betont in seiner Mail die Objektivität und Unparteilichkeit des öffentlich-rechtlichen Journalismus. Öffentliche Meinungsäußerungen von ORF-Journalisten passen somit nicht in dieses Konzept.

Maulkorb für Journalisten

Die Mitarbeiter werden aufgefordert, Äußerungen und Kommentare in sozialen Medien zu unterlassen. Egal ob Kritik oder Lob. Sie dürfen selbst also nichts mehr in diese Richtung posten, aber es kommt noch härter. Auch Likes, Dislikes, Retweets und Shares sind ab sofort verboten. Da diese Dinge ebenfalls indirekt eine Meinung des Journalisten wiederspiegeln.

Warum gerade jetzt?

Schon seit Jahren sind ORF-Journalisten auf Facebook und Twitter aktiv. Warum ist das plötzlich ein Problem?

Besonders politische Themen werden von den Journalisten gerne kommentiert. Das dabei nicht jeder gut wegkommt, ist klar. Durch das Verbot kommt allerdings der Verdacht auf, dass sich die Regierung vor schlechten Kommentaren schützen will. Denn vor allem die Stiftungsräte von ÖVP und FPÖ fordern eine genauere Kontrolle für die Social-Media-Nutzung der Journalisten.

Nun stellt sich die Frage, ob die Regierung die Meinungsfreiheit der ORF-Mitarbeiter unterdrücken will. Durch die neue Dienstanweisung werden die Journalisten nämlich regelrecht mundtot gemacht.

Bundeskanzler Sebastian Kurz behauptet allerdings, nichts von den Maßnahmen gewusst zu haben und sagt: „Ich halte die Meinungsfreiheit für ein sehr hohes Gut. Insofern sehe ich persönlich den Erlass sehr skeptisch.“ Trotzdem ist es wichtig, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender ausnahmslos neutral und unparteiisch berichtet.

ORF: Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist der größte Medienanbieter Österreichs. Er wird als öffentlich-rechtlicher Sender geführt und ist durch das ORF-Gesetz geregelt.

Generaldirektor: laut ORF-Gesetz: „Der Generaldirektor besorgt die Führung der Geschäfte des Österreichischen Rundfunks und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.“

Stiftungsrat: dient zur Kontrolle der Rundfunkgesellschaft ORF. Besteht aus 35 Mitglieder. Norbert Steger (FPÖ) ist seit 2018 Vorsitzender des Stiftungsrates.

Der Fall Armin Wolf

Einen trifft das Social-Media-Verbot besonders. Armin Wolf und Twitter gehören einfach zusammen wie Kino und Popcorn. Der ZiB2-Moderater unterhält täglich seine 409.000 Follower auf Twitter.

Noch am Dienstag twittert Armin Wolf einen Auszug der Europäischen Menschenrechtskonvention und weist auf Meinungsfreiheit hin.

Mit weiteren Posts zeigt der Moderater was er von dem „Maulkorb“ hält.

Nur wenige Tage nachdem die Dienstanweisung an die Öffentlichkeit gelangt, kritisiert Wolf den 12-Stunden-Tag via Twitter. Somit zeigt er eindeutig, was er von dem Social-Media-Verbot hält.

Aktueller Stand

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz stellte mittlerweile klar, dass der Text nur ein Entwurf ist. Die endgültigen Richtlinien müssen noch überarbeitet werden.

Es bleibt also abzuwarten wie sich dieser Fall weiterentwickelt. Bis dahin wird Armin Wolf weiter seinen Senf zu diversen Dingen zwitschern.

 

Beitragsbilder: Armin Wolf im ZIB 2 Studio by Dieter Zirnig, CC BY 2.0 (Fotomontage); Wrabetz_Alexander-3725 by Franz Johann Morgenbesser, CC BY-SA 2.0